Die Schulpflicht in Deutschland macht eine Langzeitreise mit schulpflichtigen Kindern schon im Vorfeld der Reise zu einem Abenteuer. Denn in Deutschland heißt Schulpflicht Anwesenheitspflicht. Wer also mit schulpflichtigen Kindern außerhalb der Ferien reisen will, braucht Strategien, um mit der geltenden Rechtslage umzugehen. Grauer geht der Graubereich nicht, in den man sich begibt, wenn man Kinder für 365 Tage aus der Schule nehmen will. Ein Überblick über Wege, trotz Schulpflicht in Deutschland zu reisen.

Gründe für die aktuelle Gesetzeslage zur Schulpflicht in Deutschland liegen auf der Hand: Der Gesetzgeber will verhindern, dass schulpflichtige Kinder durch’s Raster fallen und der Beschulung (ja, so heißt das wirklich) entgehen. Ein durchaus nachvollziehbarer Aspekt, der viele Reisewillige aber erst einmal erschlägt und von den Plänen abbringt. Doch, es gibt immer wieder Familien, die losziehen. Und sie alle haben das Thema Schule mehr oder weniger und scheinbar jeder auf seine individuelle Art gelöst.

Drei Wege zum Ziel
Grob kann man die Reisenden in drei Kategorien teilen:

  1. Diejenigen, die ihre Kinder von der Schulpflicht befreit bekommen
  2. Diejenigen, die ihren Wohnsitz aus Deutschland abmelden
  3. Und diejenigen, die beruflich reisen und für die eine Sonderregelung gilt.

Ein kurzer Blick in die Gesetzeslage: Bildung liegt im Kompetenzbereich der Länder, sprich, jedes Bundesland hat ein eigenes Schulgesetz. In Angelegenheiten von länderübergreifender Bedeutung soll die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder oder kurz Kultusministerkonferenz für das notwendige Maß an Gemeinsamkeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur sorgen.

Fangen wir mit dem einfachsten Fall an: Die Kinder werden von der Schulpflicht befreit.

Ja, es gibt Fälle, in denen Schüler von der Schulpflicht befreit werden, obwohl das nach geltendem Schulrecht nicht vorgesehen ist. Sprich, die Schulen und Schulbehörden entscheiden nach individueller Einschätzung der Situation, ob ein Kind eine gewisse Zeit außerschulisch lernen und reisen darf oder nicht. Es hängt sehr vom Sachbearbeiter ab, wie das Anliegen entschieden wird. Das mag man bewerten, wie man will, es scheint jedenfalls einen großen Ermessensspielraum bei der Beurteilung zu geben. Eine reisende Familie aus Köln hat es am eigenen Leib zu spüren bekommen: Die Grundschule des einen Sohnes hat die Freistellung bewilligt, die weiterführende Schule des zweiten Sohnes aber nicht.

Die zweite Möglichkeit: Wohnsitz abmelden aus Deutschland
Dann gibt es immer mehr Menschen, die sich und die schulpflichtigen Kinder aus Deutschland abmelden. Sprich, ein oder gleich beide Elternteile melden ihren Wohnsitz und den ihrer Kinder aus Deutschland ab. Es gibt sogar Fälle, in denen nur die Kinder abgemeldet werden. Das hat aber Auswirkungen auf Kranken- und Sozialversicherung, Besteuerung, Kindergeld, etc. Ein großer Nachteil für diejenigen, die mit einem Fahrzeug auf Reisen gehen wollen ist auch, dass es keine Kfz-Versicherung ohne Wohnsitz gibt.

Beruflich Reisende
Ein dritter Weg mit der deutschen Schulpflicht ins Reine zu kommen, mag für Viele eleganter und bei weitem überschaubarer sein. Denn für Beruflich Reisende hat die Kultusministerkonferenz im Jahr 2003 erlassen, dass Kinder beruflich reisender Eltern einer Stammschule angehören müssen, die für sie einen Lehrplan aufsetzt. Unterwegs sieht der Beschluss Schulbesuche in so genannten Stützpunktschulen vor. Die Kinder haben ein Reisetagebuch zu führen und ihren Lernfortschritt dokumentieren. Die Stammschule ist für die Lernstandskontrolle und individuelle Lehrpläne verantwortlich.

Wie werden wir vorgehen?
Als Journalistin nehme ich für mich in Anspruch, mit Auf nach Neuland ein neues journalistische Projekt und Online-Business aufzusetzen und daher ortsungebunden agieren zu müssen. Andi begleitet das Unternehmen. Eine Regelung, die für Kinder von Zirkusmitarbeitern erdacht wurde, darf schließlich keine neue Berufsgruppe ausschließen – nämlich die der digitalen Nomaden. Um das Wohl der Kinder zu garantieren, sind sie selbstredend mit auf Reisen. Als Stammschule werden wir Clonara vorschlagen. Wir werden die Schule bitten, die Schulakte der Kinder an Clonara weiterzuleiten und damit die Verantwortung an die Fernschule abzugeben. Clonara wird uns dann auf der Reise betreuen und einen individuellen Lehrplan für Fannie (5. Klasse) und Paul (7. Klasse) erstellen. Da es keine deutschsprachigen Stützpunktschulen in Deutschland gibt, werden wir unterwegs keine Schule besuchen. Die Schulakte ist bei Clonara und die Kinder damit raus aus dem „System Schule“. Dieser Weg gewährt die Kontinuität der Beschulung und hat das Kindeswohl im besten Sinne im Blick. Obwohl die Schulanwesenheitspflicht durch Clonara nicht erfüllt wird, hat es in den letzten Jahren immer mehr Fälle gegeben, in denen Vereinbarungen zwischen Familien und Landesschulbehörden und/oder Jugendämtern zugestimmt wurde, nach denen die Kinder durch Clonara beschult werden durften.

Wie wir weiter vorgehen und wie das Lernen unterwegs stattfinden und funktionieren wird, darüber werden wir weiter schreiben.
Bitte versteht den Beitrag zur Schulpflicht nicht als juristisch stichfest, sondern als das Ergebnis meiner bisherigen Recherche. Ich bleibe an dem Thema dran und werde das Thema in den nächsten Monaten immer wieder weiterführen. Über Aktualisierungen informiere ich per Mail.

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